Verkauf von Immobilien & Co. - Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden

Verkauf von Immobilien & Co. - Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden
Videosymbol

„Spekulationssteuer“ fällt nicht nur auf Aktiengewinne an. Auch beim Verkauf von Häusern, Wein und Autos etc. hält der Fiskus oft die Hand auf. Steuern vermeiden Sie bei privaten Veräußerungen, wenn Sie die Spekulations-Fristen abwarten. Die sind bei Sachwerten unterschiedlich. Das Video zeigt, welche Fristen zu beachten sind und welche weiteren Steuersparmöglichkeiten Sie insbesondere bei Immobilienverkäufen nutzen können.

Weitere Beiträge

Schmitt und Auer Bewirtungskosten Finanzamt
Gründer

Bewirtungskosten: So erkennt das Finanzamt Geschäftsessen an

Laden Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, können Sie dafür Betriebsausgaben und Vorsteuer geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Außerdem brauchen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erfahren Sie in diesem Video.

Weiterlesen »
Schmitt und Auer Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Gründer

Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss

Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage ab 1.10.2014, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.

Weiterlesen »